Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
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Energieausweise müssen verlängert werden

Seit etwa zehn Jahren gilt für jedes Gebäude eine Energieausweispflicht. Mit diesem Ausweis müssen Eigentümer...

Seit etwa zehn Jahren gilt für jedes Gebäude eine Energieausweispflicht. Mit diesem Ausweis müssen Eigentümer die Effizienz Ihre Immobilie nachweisen, wenn sie diese verkaufen oder (teil-)vermieten wollen. Die Gültigkeit ist jeweils 10 Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, muss der Ausweis erneuert werden.

Wird dies versäumt, drohen hohe Bußgelder von bis zu 15.000 €.

Es wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis werden Zustand von Gebäude und Heizung vor Ort von einem Experten erfasst und der Energiebedarf berechnet. Die Kosten für den Bedarfsausweis belaufen sich auf mindestens 300 €. Ein Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Verbräuchen der letzten drei Jahre und kostet nur etwa 100 €.

Welcher der beiden Ausweise erforderlich ist bestimmt das Baujahr. Liegt der Bauantrag vor dem 1. November 1977 und hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen und erfüllt es die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Wurde die Verordnung eingehalten und der Antrag nach dem Stichtag gestellt, wird es dem Eigentümer überlassen, welchen Ausweis er wählt.

Ausgenommen sind Immobilien die unter Denkmalschutz stehen, sie benötigen generell keinen Energieausweis.

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