Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
  Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
Private-Villa-Resort - uneinsehbar
Verkauft
  • Lage: E-Mallorca / Puerto Andratx
  • Käufercourtage: 3,57% inkl. MwSt.
Maisonette-Wohnung 425m²
Verkauft
  • Lage: F-67000 Strasbourg/Centrum
  • Käufercourtage: 3,57% inkl. MwSt.
  • 425  m2
  • 425  m2
Private-Villa auf La Mola - uneinsehbar
Verkauft
  • Lage: E-Mallorca / Puerto Andratx
  • Käufercourtage: 3,57% inkl. MwSt.
  • 900  m2
  • 4
  • 3
Finca mit uraltem Baumbestand bei Porto Christo - Meerblick von allen Etagen
Verkauft
  • Lage: E-Mallorca / Porto Christo
  • Käufercourtage: 3,57% inkl. MwSt.
  • 50000  m2
  • 5
  • 4
  • 600  m2
Image
Mainstreet 1234
12345 Singapore, Singapore
(+44) 55 500 00 15
singapore@example.com

Newsletter

Please insert your API key for mailchimp.

Follow us on

Auslandsimmobilien - der Wunsch vom eigenen Grundbesitz über die Landesgrenzen hinaus

Interessierte am Kauf einer Immobilie schauen sich zunehmend außerhalb des eigenes Landes um. Geeignete Objekte existieren dort in Form von Häusern und Wohnungen für vielfältige Lebensformen. Der Kauf von Auslandsimmobilien ist detailreicher zu durchdenken, als dies bei inländischem Grundbesitz der Fall ist.

Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage zunächst nicht formulieren. Es gibt durchaus Möglichkeiten, Auslandsimmobilien von der Steuer abzusetzen. Jedoch müssen hierbei unterschiedliche Faktoren wie die Steuergesetze des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, sowie der Steuergesetze des Landes, in dem Sie steuerpflichtig sind, berücksichtigt werden.

Grundsätzlich müssen Bürger mit Wohnsitz in Deutschland Einkünfte aus Auslandsimmobilien versteuern. Dabei werden die Einkünfte aus Auslandsimmobilien in der Regel nach den deutschen Steuergesetzen behandelt.

Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Auslandsimmobilien können in Deutschland jedoch steuerlich absetzbar sein. Dies gilt beispielsweise für Zinsen für Hypothekendarlehen, Abschreibungen auf Gebäude sowie Maßnahmen wie Reparaturen und Instandhaltungskosten sowie Verwaltungskosten.

Darüber hinaus gilt es, spezielle Regelungen zu beachten. Hierzu gehört unter anderem der Sonderfall, wenn Immobilien teilweise als Ferienimmobilien vermietet und teilweise selbst genutzt werden.

Der Kaufprozess für Immobilien kann sich je nach Land sowie den damit verbunden örtlichen Gesetzen und Gepflogenheiten unterscheiden. Im Allgemeinen umfasst der Prozess jedoch einige wesentliche, gemeinsame Schritte.

Zunächst einmal gilt es, sich für eine Immobilie zu entscheiden. Die Entscheidung basiert dabei auf wichtigen Faktoren wie der gewünschten Region sowie der Art der Immobilie. Im Anschluss daran gilt es, die Finanzierung zu klären. Diese kann sowohl im Heimatland als auch im Land der Immobilie erfolgen, wobei mögliche Währungsrisiken und Wechselkurse beachtet werden sollten. Auch kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein, da Immobilien- und Steuergesetze von Land zu Land unterschiedlich sind.

Nachdem eine potenzielle Immobilie auserkoren wurde, sollte eine Besichtigung vor Ort erfolgen, in deren Anschluss Verhandlungen bezüglich des Kaufpreises sowie weiteren Bedingungen folgen können. Nach der Übereinkunft bezüglich der Bedingungen wird der Kaufvertrag aufgesetzt. Sobald alle Bedingungen erfüllt sind und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, erfolgt der Abschluss des Kaufs. Dies umfasst normalerweise die Zahlung des Kaufpreises und die Übertragung des Eigentums gemäß den örtlichen Gesetzen und Gepflogenheiten.

In den meisten Fällen stellen wir für die angebotenen Immobilien eine große Auswahl an Bildern zur Verfügung. Sollten Sie weitere Impressionen bestimmter Immobilien benötigen, so können Sie uns gerne kontaktieren, sodass wir Ihnen weitere Bilder zur Verfügung stellen können.

In der Regel empfiehlt es sich, beim Kauf von Auslandsimmobilien einen zweisprachigen Vertrag aufzusetzen. Hierfür sprechen gleich mehrere Gründe.

Wird der Kaufvertrag in beiden Sprachen verfasst, können beide Parteien den Vertrag lesen, ohne dass ein Risiko auf Fehlinterpretationen besteht. Dies ist besonders wichtig, wenn eine der beiden Parteien die Vertragssprache nicht fließend spricht oder versteht.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Rechtssicherheit. Je nachdem, wo eine Immobilie erworben wird, muss der Vertrag aufgrund gesetzlicher Regulierungen sogar in der Landessprache verfasst sein. Auch in diesem Fall ist es ratsam, durch einen zweisprachigen Vertrag für beide Parteien Klarheit zu schaffen und Übersetzungsfehler oder Missverständnisse zu vermeiden.

Ein Vertrag, der in beiden Sprachen verfasst ist, kann zudem in beiden Ländern vor Gericht durchgesetzt werden, falls dies erforderlich ist.

Ja, bei uns haben Sie die Möglichkeit, Auslandsimmobilien direkt am Meer zu kaufen. In unserem Portfolio findet sich eine Vielzahl entsprechender Immobilien, die direkt oder in unmittelbarer Nähe zu Meer gelegen sind. Da sich unser Angebot von Zeit zu Zeit ändert, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über aktuelle Informationen auf dem Laufenden zu halten oder uns direkt mit Anliegen bezüglich Ihrer Wunschimmobilie am Meer zu kontaktieren.

4.5 out of 5 stars
Bewertungen gesamt: 26