Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
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Kautionen

Laut dem Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht Kautionen zahlen...

Laut dem Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht Kautionen zahlen zu müssen. Viele Vermieter vereinbaren jedoch eine solche Zahlung in den Mietverträgen und damit muss sie gezahlt werden. Das Ausbleiben dieser Zahlung kann die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit sich bringen.

Üblich sind drei Nettokaltmieten, die zu Mietbeginn, jedoch auch in drei aufeinanderfolgenden Monaten zum Mietbeginn als Raten zu zahlen sind.

Immer üblicher werden neben den Barkautionen auch Kautionsbürgschaften. Wichtig für den Mieter ist in jedem Fall, sich die Zahlung der Kaution quittieren zu lassen. Diese Quittung oder Bankbeleg sollten mit dem Mietvertrag zusammen aufbewahrt werden.

Der Vermieter hat diese Kaution auf einem separaten Sparbuch als Kautionskonto anzulegen. Nutzt er es für persönliche, finanzielle Schwierigkeiten, macht er sich der Untreue strafbar. Vermeiden kann man dies, wenn nur eine gemeinsame Verfügung beider Parteien vereinbart wird.

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