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Wann darf ein Vermieter die Wohnung betreten – und wann nicht?

Für Mieter ist ihre Wohnung ein Schutzbereich, zu dem der Vermieter kein generelles Zutrittsrecht hat...

Für Mieter ist ihre Wohnung ein Schutzbereich, zu dem der Vermieter kein generelles Zutrittsrecht hat.

Laut dem Interessenverband Mieterschutz in Hamburg haben die Mieter das alleinige Hausrecht in der angemieteten Wohnung.

Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Vermieter durchaus auf den Zutritt der Wohnräume bestehen darf: z.B. um reklamierte Mängel zu überprüfen, wenn er Modernisierungen plant, oder die Wohnräume verkauft bzw. weitervermietet werden sollen. Aber auch eine Überprüfung von technischen Anlagen und das Ablesen der Verbrauchszähler berechtigt den Vermieter die Räumlichkeiten zu betreten. Solche Besichtigungen, egal ob von Fachfirmen oder dem Vermieter selbst müssen im Vorfeld 3 – 7 Tage angekündigt werden. Sind Mängel dringend nötig, droht z.B. Gefahr oder liegt der Verdacht auf vertragswidriges Verhalten des Mieters vor, kann diese Frist auch kürzer sein, so der Deutsche Mieterbund.

Das unerlaubte Öffnen einer Wohnung ist lediglich im Falle von Gefährdung für Leib und Leben, wie bei einem Feuer, erlaubt. Hält sich der Vermieter nicht daran, und besichtigt unerlaubt die Wohnung mit einem beim Nachbarn deponierten Zweitschlüssel, begeht er Hausfriedensbruch.

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