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Videoüberwachung am Haus

Videokameras zur Überwachung von Häusern sind nicht immer zulässig! Die Zeitschrift „Das Grundeigentum" ...

Videokameras zur Überwachung von Häusern sind nicht immer zulässig! Die Zeitschrift „Das Grundeigentum" berichtete von einem Vermieter, der in seinem Objekt mehrere Videoüberwachungskameras installiert hatte und von einem Mieter verklagt wurde, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Der Mieter fühle sich dauerüberwacht und klagte auf Entfernung.

Dabei kam heraus, dass es sich lediglich um Attrappen handelte. Jedoch sind diese mit richtigen Kameras gleichzusetzen, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, sich regelmäßig zu vergewissern, ob es bei einer Attrappe geblieben ist, oder er nun doch überwacht wird. Die Kameras in diesem Fall waren mit LED Lichtern ausgestattet und sahen täuschend echt aus.

Eine Videoüberwachung ist laut dem Gerichtsurteil lediglich dann zulässig, wenn die Gefahr schwerwiegender und nachhaltiger Beschädigung von Eigentum drohe.

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