Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
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Was in gemieteten Garagen und auf Stellplätzen abgestellt werden darf

Auch wenn für einen Stellplatz oder eine Garage Miete gezahlt wird, darf dort laut Eigentümerverband Haus & Grund...

Auch wenn für einen Stellplatz oder eine Garage Miete gezahlt wird, darf dort laut Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland längst nicht alles abgestellt werden.

Sind im Mietvertrag keine besonderen Klauseln enthalten, wird der Umfang der vertragszweckmäßigen Nutzung durch Auslegung ermittelt. Somit ist das Abstellen von Motorrädern, Fahrrädern und den damit verbundenen Zubehörteilen, wie z.B. Winterreifen oder erforderliches Werkzeug gestattet. Zur Lagerung solchen Zubehöres sind nach Ansicht der Gerichte sogar das Aufstellen von Regalen und Schränken in der Garage zulässig.

Anders sieht es bei Stellplätzen aus. Diese sind nur zum Parken von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Fahrräder oder Motorräder dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter dort abgestellt werden. Kartons und Schränke auf einem Stellplatz zu lagern ist nach einem Urteil des Münchener Amtsgerichts auf jeden Fall unzulässig.

Eine Nichtbeachtung dieser Regeln kann eine Kündigung mit sich bringen. Neben den zivilrechtlichen Aspekten sind für die Nutzung von Garagen und Stellplätzen auch die Garagenverordnungen und Landesbauordnung zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese öffentlich-rechtlichen Vorschriften können sogar Bußgelder zur Folge haben. So ist z.B. die Lagerung brennbarer Gegenstände, wie Benzin und Öl, nur begrenzt zulässig. Auch ist die Nutzung einer Garage als Zweitkeller nicht zulässig.

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