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Heizkostenabrechnungen – ein ständiges Ärgernis

Die Abrechnungen der Betriebskosten in Mietshäusern führt immer wieder zu Streit und sogar gerichtlichen...

Die Abrechnungen der Betriebskosten in Mietshäusern führt immer wieder zu Streit und sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen. Laut Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland haben diese Abrechnungen tatsächlich ein hohes Fehlerpotential. Mieter sollten bei diesen Abrechnungen daher immer genau prüfen, ob auch nur zulässige Positionen aufgeführt und berechnet wurden.

Laut Heizkostenverordnung dürfen die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung, die bei etwa drei bis sechs Prozent der Brennstoffkosten liegen sollten und die Wartungskosten der Anlage auf den Mieter umgelegt werden. Wenn diese jedoch über fünf Prozent der Energiebezugskosten liegen, empfiehlt der Eigentümerverband eine Überprüfung. Ebenfalls umlagepflichtig sind die Kosten für den Schornsteinfeger, die Zahlungen für die Überlassung der Erfassungsgeräte sowie die Kosten für die Erstellung der Abrechnung und einer Verbrauchsanalyse.

Sind die Werte zweifelhaft, haben Mieter laut einem Urteil des Amtsgerichts München, das Recht auf Einsicht aller Belege, die zur Betriebskostenabrechnung verwendet wurde.

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