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Rauchverbot in Mietwohnungen ist unzulässig

Rauchen in Mietwohnungen, auf Balkon und Terrasse ist generell erlaubt und vom vertragsmäßigen Gebrauch...

Rauchen in Mietwohnungen, auf Balkon und Terrasse ist generell erlaubt und vom vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache gedeckt.
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) kann ein Rauchverbot auch über einen Formularmietvertrag nicht wirksam vereinbart werden. Lediglich sind Vorgaben und Regelungen für Gemeinschaftsräume, Hausflure oder im Aufzug erlaubt.
Kommt es durch exzessives Rauchen zu gravierenden Schäden, die auch durch Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren und Lackieren nicht beseitigt werden können, hat der Vermieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter. Das Landgericht Hannover sprach in einem solchen Fall beispielsweise einem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 3400 € zu.

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