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Muss die Haustür abgeschlossen sein?

Eine gesetzliche Regelung gibt es keine, ob die Haustür in Mehrfamilienhäusern nachts abgeschlossen sein...

Eine gesetzliche Regelung gibt es keine, ob die Haustür in Mehrfamilienhäusern nachts abgeschlossen sein muss, oder nicht. Viele Mietverträgen oder Hausordnungen enthalten aber Klauseln, die die Mieter verpflichten, z.B. ab 22 Uhr die Haustür zu verschließen.

Oft kommt es wegen solcher Vereinbarungen zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter und oft auch zwischen den Nachbarn untereinander.

Die Gerichte urteilen unterschiedlich: Das Landgericht in Köln hielt eine Regelung die besagt, dass die Haustür zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschlossen sein muss für wirksam, das Landgericht Hannover erklärte, dass Mietvertrag und Hausordnung durchaus solche Regelungen beinhalten dürfen und das Landgericht Frankfurt hob den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung auf, wonach die Haustür nachts verschlossen sein muss. Das Gericht in Frankfurt begründete seinen Beschluss, dass im Falle eines Brandes oder einer anderen Notsituation nicht sichergestellt ist, dass die Bewohner in einer solchen Paniksituation ihren Schlüssel mitführen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) rät zu einem Haustürschließsystem mit einem Schnapp- oder Panikschloss. Ein solches System lässt das Verschließen zwar zu, von der Innenseite ist ein Öffnen allerdings jederzeit auch ohne Schlüssel möglich.

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