Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
  Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden

Repräsentative 5-Zimmer-Altbauwohnung im Stadtzentrum von Baden-Baden. Ca. 140 m².

Objekt-Nr.: 2-809

vermietet vermietet

Basisinformationen

Zimmer: 5
Bad: 2

Flächen

Nutzfläche in m²: 140
  • 5
  • 2
  • 2
  • 140  m2
  • Lage: D-76530 Baden-Baden
  • Für Mieter provisionsfrei!

Objektbeschreibung
Diese exklusiv sanierte 5-Zimmer-Altbauwohnung befindet sich im 2. Obergeschoss einer denkmalgeschützten Immobilie im Zentrum von Baden-Baden. Besonderen Charme verleihen der Wohnung die vielen original erhaltenen, klassischen Altbaustilelemente wie Stuck, Ornamente sowie die beachtliche Deckenhöhe von 3,77 m. Die ca. 140 m² Wohnfläche sind durch das Entrée gut mit dem Lift oder über das gepflegte Treppenhaus zu erreichen. Die großzügig geschnittenen Zimmer bieten viel Raum für eine persönliche Entfaltung und ein hohes Maß an Wohnqualität. Mit viel Liebe zum Detail wurden sämtliche historische Elemente, wie z.B. die original Fischgrät-Parkett-Böden aus Eiche saniert, die jetzt für ein angenehm warmes Raumklima sorgen und den herrschaftlichen Stil der Altbau-Etage unterstreichen. Exklusiv und modern passen sich die beiden hochwertig sanierten Bäder ein. Die direkt neben dem Esszimmer liegende Küche ist mit einer Marken-Einbauküche ausgestattet. Ein gemeinschaftlich genutzter Außenbereich direkt an der Oos, sorgt für schöne Sommerabende mit romantischem Flair. Die Wohnung verfügt neben einem separaten Kellerraum noch über einen Gemeinschafts-Waschraum.

Ausstattung
Parkettboden. Einbau-Kleiderschränke. Hochwertige Innen-Holz-Jalousien. 2 Badezimmer. Markeneinbauküche. Gartenmitbenutzung. Video-Gegensprechanlage. Kellerraum. Aufzug.

Energieausweis: nicht erforderlich, da Denkmalschutzimmobilie

Lage
Die Wohnung liegt in direkter Nachbarschaft zum Festspielhaus Baden-Baden und der Fußgängerzone. Die günstige Lage zur Innenstadt ermöglicht weitere Synergien und bietet eine optimale Verkehrsanbindung sowohl für den Individualverkehr als auch für den öffentlichen Personennahverkehr.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der NORD SÜD GRUND Immobilien GmbH.

Tobias Weber-Buhre

  • 07221 - 302 36 30
  • 0171 - 24 07 965
  • E-Mail

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Tobias Weber-Buhre

Agent Foto
Adresse
Bundesland Baden-Württemberg
Land Germany
Lizenz Dipl. Betriebswirt
Telefon:
07221 - 302 36 30
Mobil:
0171 - 24 07 965

Image
Mainstreet 1234
12345 Singapore, Singapore
(+44) 55 500 00 15
singapore@example.com

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Grundsätzlich weisen unbefristete Mietverhältnisse keine festgelegten Enddaten auf. Aus diesem Grund werden sie häufig auch Dauermietverträge genannt. Bei unbefristeten Mietverträgen in Deutschland kann der Mieter unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen den Mietvertrag einseitig aufkündigen. Vermieter hingegen dürfen dies nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen - beispielsweise, wenn Eigenbedarf besteht, umfassende Modernisierungen durchgeführt werden sollen oder der Mieter seine Mietpflichten verletzt. Allerdings ist es dem Vermieter erlaubt, die Miete in bestimmten Intervallen zu erhöhen.

Bei befristeten Mietverträgen handelt es sich um ein spezielles Mietmodell, in dessen Mittelpunkt die Mietung und Vermutung einer Immobilie über einen definierten Zeitraum erfolgt. Im Gegensatz dazu steht der unbefristete Mietvertrag, der keine festgelegte Laufzeit hat und in der Regel automatisch von Monat zu Monat oder Jahr zu Jahr verlängert wird, solange keine der Parteien den Vertrag kündigt.

Mögliche Gründe für einen befristeten Mietvertrag sind eine weiterführende Verwendung der Immobilie, projektbezogene Mieten, die nur über einen gewissen Zeitraum notwendig sind, sowie die daraus resultierende Flexibilität. Während der Mieter genau weiß, wie lange er die Immobilie nutzen kann, kann der Vermieter das Objekt nach Ende des Vertrags erneut vermieten oder anderweitig verwalten.

Welche Unterlagen Vermieter einfordern, kann je nach Vermieter oder Gebäudeverwaltung unterschiedlich sein. Grundlegend bedarf es häufig eines Bewerbungsformulars. Wer eine Wohnung mieten und in Baden Baden leben möchte, der sollte dieses vollständig ausfüllen. Enthalten sein sollten persönliche Informationen wie Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Familienstand.

Zudem müssen in der Regel Dokumente vorgelegt werden, die das Einkommen des Mieters belegen, wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Steuererklärungen. Um sicherzustellen, dass künftige Mieter auch in der Lage sind, die anfallende Miete zu zahlen, verlangen viele Mieter darüber hinaus eine Bonitätsauskunft, die die Kreditwürdigkeit potenzieller Mieter bewertet.

Um die Chancen beim Vermieter zu erhöhen, können Mieter auch eine Mieterselbstauskunft sowie Referenzen bisheriger Mietverhältnisse vorlegen. Bei der Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Mieters über seine finanzielle Situation, bisherige Mietverhältnisse und andere relevante Informationen. Referenzen von früheren Vermietern oder anderen Personen bestätigen hingegen die Zuverlässigkeit des Mieters bezüglich seines Verhaltens sowie der Einhaltung der regelmäßigen Zahlungen in Form der Mieten.

Möchten Sie eine Wohnung mieten und in Baden Baden leben, kann es sein, dass Sie zunächst einen Gehaltsnachweis vorlegen müssen. In Deutschland ist dies nicht nur üblich, sondern auch rechtlich zulässig. Dies geschieht in der Regel, um sicherzustellen, dass der potenzielle Mieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Miete regelmäßig zu zahlen.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass Vermieter nur Informationen verlangen dürfen, die für die Beurteilung der Bonität notwendig sind. Sämtliche weitere persönliche Informationen darf er laut deutschem Recht nicht verlangen.

Ja, denn wer eine Wohnung mieten und in Baden Baden leben möchte, kann sich hier auf das deutsche Recht berufen. Dieses besagt, dass Mieter vom Vermieter einen Energieausweis verlangen dürfen. Der Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er enthält Angaben zum Energieverbrauch und den CO2-Emissionen des Gebäudes.

Gemäß der aktuellen Energiesparverordnung ist der Vermieter sogar dazu verpflichtet, Mietern bei Abschluss des Mietvertrags einen solchen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis soll dem Mieter helfen, sich über die zu erwartenden Energiekosten zu informieren und die Energieeffizienz des künftigen Mietobjekts besser einzuschätzen.

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