Please insert your API key for mailchimp.
Sie haben ein Unternehmen gegründet und sind auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten? Wünschen Sie eine Kapitalanlage und suchen zu privat genutzten Immobilien eine Alternative? Bei uns als professionellem Partner können Sie eine gewerbliche Immobilie kaufen und Ihr Unternehmen durch einen belebten Handel zum Florieren bringen oder Ihr Vermögen in Immobilien investieren.
Wer in Deutschland eine gewerbliche Immobilie kaufen möchte, unterliegt in der Regel der Grunderwerbssteuer. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die eine Steuerbefreiung ermöglichen.
Ein solches Szenario tritt beispielsweise ein, wenn ein Unternehmen aufgegeben wird und im Rahmen dieser Betriebsaufgabe die Gewerbeimmobilie verkauft wird. In einem solchen Fall können unterschiedliche Regelungen greifen, die zu einer teilweisen oder gar vollständigen Steuerbefreiung führen. Ferner besteht die Möglichkeit auf steuerliche Vergünstigungen, wenn eine Gewerbeimmobilie in ein Privatvermögen umgewandelt wird.
Auch spielen mögliche Erbfälle eine wichtige Rolle. Wird die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkauft, kann es ebenfalls zu einer Steuerbefreiung kommen.
Es sind eine Vielzahl an Unterlagen notwendig, um eine gewerbliche Immobilie kaufen zu können. Zunächst einmal gilt es, die Finanzierung anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen - beispielsweise in Form einer Kreditzusage durch eine Bank. Auch bedarf es beim Erwerb von Immobilien in Deutschland in jedem Fall einen Identitätsnachweis - sei es durch den Personalausweis oder den Reisepass. Ohne ein solches Dokument kann die rechtliche Legitimität des Käufers nicht bestätigt werden. Wenn eine Immobilie für werbliche Zwecke genutzt werden soll, muss der Käufer zudem ein registriertes Gewerbe besitzen.
Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden, um eine gewerbliche Immobilie kaufen zu können, sind der Grundbuchauszug, der Bebauungsplan, die Flurkarte, der Energieausweis, der Grunderwerbssteuerbescheid sowie final der Kaufvertrag. Letzterer muss zudem notariell beglaubigt sein.
Um eine gewerbliche Immobilie kaufen zu können, müssen unterschiedlichste Schritte durchlaufen werden. Bevor der eigentliche Kaufprozess beginnt, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Wichtige Aspekte hierbei sind die Eigenkapitalquote, die Kreditwürdigkeit und die Finanzierungskonditionen.
Mithilfe des gesteckten Budgets lässt sich die Suche eingrenzen. Bei potenziellen Immobilien sollten neben der Lage auch die Größe sowie Nutzungsmöglichkeiten und der Preis berücksichtigt werden. Sofern ein passendes Objekt gefunden wurde, ist es ratsam, dieses sorgfältig zu prüfen. Rechtliche, finanzielle sowie technische Aspekte stehen dabei im Vordergrund.
Wenn alle Vertragsbedingungen geklärt sind, wird der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag muss alle relevanten Informationen und Vereinbarungen enthalten, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten und der Übergabetermine. Nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Dabei handelt es sich um einen formalen Schritt, der den Wechsel des Eigentums offiziell dokumentiert. Abschließend erfolgt die Übergabe des Objekts.
Es ist üblich, dass sich beide Parteien gemeinsam auf einen Termin mit dem Notar kümmern. Beim Notartermin handelt es sich um einen wesentlichen Schritt, wenn Sie eine gewerbliche Immobilie kaufen möchten. In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt und beauftragt, da der Käufer die meisten Interessen im Kaufprozess hat. Die Kosten werden hingegen oftmals zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Dennoch ist es ratsam, die Kostenaufteilung sowie weitere relevante Details mit dem Notar im Vorfeld zu besprechen.
Wenn Sie eine gewerbliche Immobilie kaufen, geht diese mit der Eintragung im Grundbuch in Ihren Besitz über. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Bezirks enthält und die Eigentumsverhältnisse sowie mögliche Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden dokumentiert. Nachdem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde, reicht der Notar den Antrag auf Grundbucheintragung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Im Anschluss daran prüft das Grundbuchamt die entsprechenden Unterlagen und führt die Eintragung durch, wenn es rechtlichen Anforderung als erfüllt ansieht. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird das Eigentum offiziell auf den neuen Eigentümer übertragen.