Krippenhof 14, D-76530 Baden-Baden
  
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Wohnungseigentümer sind zum Heizen verpflichtet

Gesetzliche Vorgaben wann die Heizperiode beginnt gibt es keine. Landläufig gilt die Zeit vom...

Gesetzliche Vorgaben wann die Heizperiode beginnt gibt es keine. Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März.

In Mietverträgen wird dieser Zeitraum sogar oft ausgedehnt von Mitte September bis in den April hinein. Der Vermieter ist verpflichtet die Heizungsanlage so einzustellen, dass in der Wohnung mindestens 20 Grad möglich sind. Im Wohn- und Badezimmer bis 22 Grad, so der Deutsche Mieterbund (DMB). Nachts kann der Eigentümer zur Reduzierung des Energieverbrauchs die Anlage drosseln, so dass die Zimmertemperaturen bis zu 3 Grad geringer ausfallen.

Sollte die Heizung nicht funktionieren oder vom Vermieter nicht eingeschaltet sein, so sind Mietminderungen von bis zu 25%, bei einem Totalausfall sogar bis zu 100% möglich, so der DMB.

Auch außerhalb der Heizsaison hat der Mieter ein Recht auf eine „warme Stube". Sinkt die Außentemperatur an drei aufeinander folgenden Tagen auf 12 Grad, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Heizungsanlage eingeschaltet ist.

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