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Welche Versicherung macht für Vermieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern Sinn?

Wer seine Immobilien vermietet anstatt sie selbst zu nutzen, geht das Risiko ein, in Schadensfällen haftbar...

Wer seine Immobilien vermietet anstatt sie selbst zu nutzen, geht das Risiko ein, in Schadensfällen haftbar gemacht zu werden. Dagegen hilft eine Vielzahl von Versicherungen. Doch welche ist wirklich sinnvoll?

Die Wohngebäudeversicherung wird im Regelfall von der Hausverwaltung für die Eigentümer abgeschlossen. Sie greift bei Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüchen. Jeder Eigentümer sollte laut BdV (Bund der Versicherten) jedoch prüfen, ob die Police auch Vermietungen einschließt!

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, wenn ein Dritter im Zusammenhang mit Haus und Grund zu Schaden kommt. Dies kann zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel und ungestreute Gehwege der Fall sein. Wobei das Laub- und Schneefegen von den Vermietern oft auf den Mieter übertragen wird. Aus der Pflicht bei Nichterfüllen ist er als Eigentümer damit aber nicht. Der Eigentümerverband Haus & Grund rät daher, sich genau über die abgeschlossene Police bei der Versicherung zu informieren.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für alle Angelegenheiten wichtig, bei denen der Vermieter einen Anwalt benötigt, um Streitfragen mit seinen Mietern zu klären.

Größere Schäden an vermieteten Immobilien, etwa durch Wasserrohrbrüche o.ä. machen diese durch die Instandsetzungsmaßnahmen oft wochen- oder monatelang nicht bewohn- und damit nicht vermietbar. Solche finanziellen Einbußen kann eine Mietausfall- oder Mietverlustversicherung abdecken. Gerade bei bankfinanzierten Objekten ist eine solche Versicherung sinnvoll.

Eine Hausratsversicherung macht Sinn, wenn die Immobilie möbliert vermietet wird. Dabei sollte jedoch abgewogen werden, wie hoch der tatsächliche Wert des Mobiliars ist und ob die eigene Hausratspolice Mietwohnungen nicht bereits abdeckt.

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