Ein Urteil des Bundesgerichthofes in Karlsruhe hat entschieden: Es gibt kein Wegerecht für Nachbarn aus Gewohnheit, weil es schon immer so gemacht wurde.
Ein Wegerecht sei nur dann rechtens, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Mit dem Nachbarn mal eben darüber reden, ob man den Weg benutzen darf, ist zwar an der Tagesordnung, bei einem Besitzerwechsel kann es dabei aber zu Problemen kommen.
Eine sogenannte Grunddienstbarkeit sichert solche Regelungen genau ab und wird mit einem Eintrag im Grundbuch abgesichert.