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Tipps & Wissen

Haustiere dürfen die Nachbarn nicht stören!

Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt Haustiere zu halten. Da Nachbarn dadurch jedoch weder gestört noch gefährdet werden dürfen, muss die Zustimmung der Vermieter erfolgen. Für Kleintiere wie Hamster, Fische oder Meerschweinchen gilt dies nicht. Eine Ablehnung des Vermieters ist jedoch nur rechtens, wenn es gute Gründe dafür gibt, wie etwa, dass die Anzahl der gehaltenen Tiere derart hoch ist, dass die Wohnung einem Zoo gleicht.

Vermieter dürfen allerdings zur Bedingung machen, dass ein Hund nicht allzu lange in der Wohnung allein gelassen wird und dabei dauerhaft laut bellt.

Hält ein Mieter ein Haustier ohne Erlaubnis, darf der Vermieter die Abschaffung fordern. Kommt der Mieter dem nicht nach, ist eine Abmahnung oder Kündigung rechtens, so die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.

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