Wer verreist und daheim Fenster offen stehen lässt, muss für die Schäden selbst aufkommen, die durch das Regenwasser entstehen. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus und Grund.
Muss im Normalfall der Vermieter dafür sorgen, dass Wände und durchfeuchtetes Parkett erneuert werden müssen, zahlt der Mieter alle entstandenen Schäden durch Regenwasser, wenn er diese selbst verschuldet hat.
Ein solches Verschulden liegt dann vor, wenn der Mieter bei längeren Abwesenheiten Balkontüren oder Fenster nicht verschlossen hat und das eingedrungene Regenwasser Schäden verursacht hat. Im Winterhalbjahr riskiert der Mieter sogar eine fristlose Kündigung, wenn er während eines Urlaubs die Fenster offenstehen lässt – selbst dann, wenn es zu keinem Frostschaden kam, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Berlin.