Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, dass der sogenannte Lastenzuschuss (auch Wohngeld genannt) auch Eigentümern einer Immobilie zusteht, die diese selbst nutzen. Dabei sind nicht nur private Bauherren anspruchsberechtigt, sondern auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftungswohnungen, Eigentümer von Eigentumswohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Wohn- und Nießbrauchrechten.
Dieses Wohngeld wird in der Regel immer für 1 Jahr bewilligt. Zu beantragen ist es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle des Kreises oder der Kommune.
Ob und wie viel Geld man bekommt, hängt von den folgenden drei Faktoren ab: dem Gesamteinkommen des Antragstellers, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie der Belastung durch den Baukredit. Bei dieser Belastung werden nicht nur laufende Finanzierungen berücksichtigt, sondern auch eine Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36€ pro m² und Jahr, Verwaltungskosten und die zu zahlende Grundsteuer.
Beziehen Eigentümer jedoch bereits andere staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unterkunft enthalten sind (z.B. Sozialhilfe), erhalten sie kein zusätzliches Wohngeld und sind nicht als Haushaltsmitglieder berücksichtigungsfähig.