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Tipps & Wissen

Auf Balkonen ist Rücksicht geboten!

Mieter dürfen ihre Balkone und Terrassen nutzen, wie sie wollen. Es gelten hierfür die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Wohnung auch. Allerdings sind die Gebrauchsrechte hier begrenzt, nämlich durch das berechtige Interesse der Nachbarn. Der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt immer wieder: es muss Rücksicht genommen werden!

Wie diese genau aussieht, beschreibt die folgende Übersicht:

Essen und Trinken auf dem Balkon ist selbstverständlich gestattet. Steht im Mietvertrag ein Grillverbot, ist diesem natürlich Folge zu leisten. Ansonsten gilt: man darf feiern, aber so leise wie möglich. Und auch auf dem Balkon gilt ab 22 Uhr Nachtruhe.

Pflanzen dürfen selbstverständlich aufgestellt und mit Blumenkästen befestigt werden, solange sie ausreichend gesichert sind und z.B. bei starkem Wind keine Gefahr für Nachbarn und Passanten darstellen. Auch das Gießwasser darf nicht die Hausfassade oder den darunter liegenden Mieter beeinträchtigen! Anders herabfallende Blätter oder Blüten, die sind von anderen Mietern zu dulden.

Bänke, Tische und Stühle darf der Mieter ganz nach eigenem Geschmack aufstellen. Eine Sonnenmarkise oder Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung des Vermieters.

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