Wer aus beruflichen Gründen eine neue Mietwohnung sucht und dafür einen Makler beauftragt, kann die Provisionskosten laut VLH (Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein) als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Leider gilt dies nicht bei Kaufimmobilien. Auch wenn ein beruflicher Grund hinter dem Umzug steckt – hier ist die Provision nicht absetzbar.