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Tipps & Wissen

Schäden in überfluteten Kellern nach Starkregen sind oft nicht versichert

Der Herbst steht unmittelbar vor der Tür – und damit auch Herbststürme, die oft von Starkregen begleitet werden und zu vollgelaufenen Kellern führen.

Was viele Hausbesitzer nicht wissen ist, dass Schäden, die durch Hochwasser, plötzliche Unwetter und Starkregen entstehen, weder durch eine normale Hausratversicherung noch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Und diese sind oft immens, denn neben den Schäden am Haus, die durch vollgelaufene Keller entstehen sind auch Heizungs- und Elektroanlagen, Öltanks, Kühltruhen, Waschmaschinen bis hin zu E-Bikes betroffen, die gemeinhin in den Kellern aufbewahrt werden.

Der Bund der Versicherten empfiehlt eine sogenannte Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung. Liegt ein Haus in der Nähe eines Fließgewässers, sollte dies bei Vertragsabschluss unbedingt angegeben werden. Eine solcher Versicherungszusatz deckt sogar noch Kosten für eine andere Unterkunft, Mietverluste bis hin zum Neubau eines Hauses ab.

Der Berater des Verbandes Privater Bauherren empfiehlt, bereits beim Hausbau auf Schutz vor Wassermassen zu achten. Eine sogenannte Rückstausicherung hält er für ein Muss. Diese macht allerdings nur Sinn, wenn sie regelmäßig betätigt und gewartet wird. Kommt dennoch Wasser rein, greift die Elementarschadenversicherung.

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