In Mietwohnungen muss der Vermieter zustimmen, wenn außer der im Mietvertrag genannten Person weitere Mitbewohner einziehen. Laut Haus & Grund Deutschland gilt diese Regelung jedoch nicht, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft/Heirat vorliegt. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige wie Kinder oder Eltern. Geschwister und andere Verwandte sowie Lebenspartner, bedürfen allerdings die Genehmigung der Vermieter.
Dies hat der Bundesgerichthof BGB entschieden.