Grundsätzlich weisen unbefristete Mietverhältnisse keine festgelegten Enddaten auf. Aus diesem Grund werden sie häufig auch Dauermietverträge genannt. Bei unbefristeten Mietverträgen in Deutschland kann der Mieter unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen den Mietvertrag einseitig aufkündigen. Vermieter hingegen dürfen dies nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise, wenn Eigenbedarf besteht, umfassende Modernisierungen durchgeführt werden sollen oder der Mieter seine Mietpflichten verletzt. Allerdings ist es dem Vermieter erlaubt, die Miete in bestimmten Intervallen zu erhöhen.
