Aus rechtlicher Sicht gibt es hierzu keine feste Definition. In Deutschland ist es jedoch allgemein üblich, dass Käufer sich das Haus vor dem Kauf mehrfach anschauen. Die Besichtigungen finden dabei stets in Absprache mit dem Verkäufer statt. Dennoch ist es wichtig, insbesondere bewohnte Immobilien nicht zu häufig zu besichtigen, um die bisherigen Bewohner nicht zu stören, sollten diese noch im Haus leben. Prinzipiell ist es daher ratsam, eher wenige und dafür ausführlichere Termine mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Es gilt zu beachten, dass vertragliche Vereinbarungen dazu führen können, dass die Anzahl der Besichtigungen dort geregelt sind.