Bei befristeten Mietverträgen handelt es sich um ein spezielles Mietmodell, in dessen Mittelpunkt die Mietung und Vermutung einer Immobilie über einen definierten Zeitraum erfolgt. Im Gegensatz dazu steht der unbefristete Mietvertrag, der keine festgelegte Laufzeit hat und in der Regel automatisch von Monat zu Monat oder Jahr zu Jahr verlängert wird, solange keine der Parteien den Vertrag kündigt.
Mögliche Gründe für einen befristeten Mietvertrag sind eine weiterführende Verwendung der Immobilie, projektbezogene Mieten, die nur über einen gewissen Zeitraum notwendig sind, sowie die daraus resultierende Flexibilität. Während der Mieter genau weiß, wie lange er die Immobilie nutzen kann, kann der Vermieter das Objekt nach Ende des Vertrags erneut vermieten oder anderweitig verwalten.
