Allgemein ist der Vermieter berechtigt, potenziellen Mietern unterschiedliche Fragen zu stellen. Dies dient in erster Linie dazu, sich selbst und die Immobilie zu schützen. Neben den Kontaktinformationen darf er daher auch nach Einkommens- und Beschäftigungsinformationen. Auf diese Weise möchte er sicherstellen, dass die Miete tatsächlich bezahlt werden kann. Oftmals lässt sich das Vertrauen beim Vermieter durch einen guten SCHUFA-Score erhöhen.
Weiterhin besteht seitens des Vermieters in der Regel ein berechtigtes Interesse an bisherigen Mietverhältnissen der künftigen Mieter. Somit darf er auch nach der Mietergeschichte fragen.
Mögliche diskriminierende Fragen darf ein Vermieter hingegen keinesfalls stellen, wenn es darum geht, ein Haus zu mieten. Ob in Baden Baden oder anderen Städten der Bundesrepublik – etwaige Fragen sind unzulässig und müssen keinesfalls beantwortet werden. Dazu zählen unter anderem Fragen zur Herkunft, Religion, Behinderungen oder der sexuellen Orientierung.
