Wenn Sie eine gewerbliche Immobilie kaufen, geht diese mit der Eintragung im Grundbuch in Ihren Besitz über. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Bezirks enthält und die Eigentumsverhältnisse sowie mögliche Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden dokumentiert. Nachdem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde, reicht der Notar den Antrag auf Grundbucheintragung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Im Anschluss daran prüft das Grundbuchamt die entsprechenden Unterlagen und führt die Eintragung durch, wenn es rechtlichen Anforderung als erfüllt ansieht. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird das Eigentum offiziell auf den neuen Eigentümer übertragen.
