In der Regel empfiehlt es sich, beim Kauf von Auslandsimmobilien einen zweisprachigen Vertrag aufzusetzen. Hierfür sprechen gleich mehrere Gründe.
Wird der Kaufvertrag in beiden Sprachen verfasst, können beide Parteien den Vertrag lesen, ohne dass ein Risiko auf Fehlinterpretationen besteht. Dies ist besonders wichtig, wenn eine der beiden Parteien die Vertragssprache nicht fließend spricht oder versteht.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rechtssicherheit. Je nachdem, wo eine Immobilie erworben wird, muss der Vertrag aufgrund gesetzlicher Regulierungen sogar in der Landessprache verfasst sein. Auch in diesem Fall ist es ratsam, durch einen zweisprachigen Vertrag für beide Parteien Klarheit zu schaffen und Übersetzungsfehler oder Missverständnisse zu vermeiden.
Ein Vertrag, der in beiden Sprachen verfasst ist, kann zudem in beiden Ländern vor Gericht durchgesetzt werden, falls dies erforderlich ist.
