Wer eine Immobilie zu gewerblichen Zwecken vermieten möchte, benötigt hierzu in der Regel keinen Gewerbeschein. Insofern darf der Vermieter – bis auf wenige Ausnahmen – auf einen Gewerbeschein verzichten. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie gewerbliche Immobilien mieten und zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. In diesem Fall müssen Sie einen Gewerbeschein vorlegen.
