In Mietwohnungen muss der Vermieter zustimmen, wenn außer der im Mietvertrag genannten Person weitere...

In Mietwohnungen muss der Vermieter zustimmen, wenn außer der im Mietvertrag genannten Person weitere Mitbewohner einziehen. Laut Haus & Grund Deutschland gilt diese Regelung jedoch nicht, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft/Heirat vorliegt. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige wie Kinder oder Eltern. Geschwister und andere Verwandte sowie Lebenspartner, bedürfen allerdings die Genehmigung der Vermieter.

Dies hat der Bundesgerichthof BGB entschieden.